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Aktionsplan des Europarats zum Schutz von Flüchtlingsund Migrantenkindern in Europa (2017-2019) (2017)
Flüchtlinge und Migrantenkinder sollten in erster Linie als Kinder behandelt werden.
Der massive Zustrom von Menschen, die in Europa Zuflucht vor Krieg und Verfolgung suchen, sowie der kontinuierliche Zuzug von Menschen über das Mittelmeer und die Türkei sind eine stete Erinnerung an die prekäre Situation, in der sich Flüchtlings- und Migrantenkinder befinden, sowie die Menschenrechtsverletzungen, mit denen sie konfrontiert sind. Alle Mitgliedstaaten des Europarats sind von den Flüchtings-/Migrationsströmen direkt oder indirekt betroffen, sei es als Herkunftsländer, Transit-, Ziel- oder Niederlassungsländer.
Der Aktionsplan basiert auf einem eindeutigen Grundsatz: Im Zusammenhang mit Einwanderung sollten Kinder zuallererst und immer als Kinder behandelt werden.
EINLEITUNG
GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZU RECHTEN UND KINDGERECHTEN VERFAHREN
Gewährleistung des Zugangs zu Informationen und kindgerechten Verfahren
Gewährleistung, dass jedes Kind eine Staatsbürgerschaft besitzt
BEREITSTELLUNG EINES WIRKSAMEN SCHUTZES
Einrichten eines wirksamen Schutzsystems in jedem Mitgliedstaat
Gewährleistung geeigneter Unterkünfte für Kinder und deren Familien bei Notfällen und bei massenhaftem Zustrom
Unterstützung von Kindern und Familien zur Wiederherstellung von Familienverbindungen und zur Familienzusammenführung, gemäß bestehender Normen
Vermeidung des Freiheitsentzugs bei Kindern ausschließlich aufgrund ihres Aufenthaltsstatus
Gewährleistung des Schutzes von Kindern vor Gewalt, einschließlich Menschenhandels und sexueller Ausbeutung
VERBESSERUNG DER INTEGRATION VON KINDERN, DIE IN EUROPA BLEIBEN SOLLEN
Gewährleistung, dass Flüchtlings- und Migrantenkinder Zugang zu Bildung erhalten
Bereitstellen von Gelegenheiten für Flüchtlings- und Migrantenkinder, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen
UMSETZUNG