

Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung legt die Standards für den Schutz der Rechte der kommunalen Gebietskörperschaften fest und fordert von den Staaten, die sie ratifizieren, eine Reihe von Bedingungen, Grundsätzen und Praktiken einzuhalten. Die Charta wurde am 15. Oktober 1985 zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 1. September 1988 in Kraft; bis zum 1. November 2011 wurde sie von 45 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats ratifiziert.
Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung legt die Standards für den Schutz der Rechte der kommunalen Gebietskörperschaften fest und fordert von den Staaten, die sie ratifizieren, eine Reihe von Bedingungen, Grundsätzen und Praktiken einzuhalten. Die Charta wurde am 15. Oktober 1985 zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 1. September 1988 in Kraft; bis zum 1. November 2011 wurde sie von 45 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats ratifiziert.