Kinder brauchen einen besonderen Schutz im Internet, und sie müssen darüber erzogen werden, wie sie sich der Gefahr entziehen können und wie sie von ihrer Nutzung des Internets maximal profitieren können. Dazu müssen Kinder Digitalbürger werden.
Die Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld wurden vom Ministerkomitee des Europarates am 4. Juli 2018 verabschiedet. Diese Publikation enthält an alle Mitgliedstaaten des Europarates gerichtete Empfehlungen, ergänzt um zweckdienliche, thematisch ausgerichtete Artikel, welche die Staaten im Hinblick auf die Grundprinzipien und Rechte, Handlungsprinzipien und Maßnahmen zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld, innerhalb der nationalen Rahmenbedingungen sowie hinsichtlich internationaler Zusammenarbeit und Koordination orientieren.
Ziel der Leitlinien ist es, Staaten und andere relevante Akteure bei ihren Bemühungen zu unterstützen, einen umfassenden, strategischen Ansatz bei der Gestaltung und der Eingrenzung der oft komplexen digitalen Welt zu verfolgen. Dabei ist es von höchster Bedeutung, die Interaktion und Sicherheit von Kindern in dieser Umgebung zu gewährleisten. Zu den zahlreichen durch die Leitlinien berührten Themen gehören unter anderem der Schutz personenbezogener Daten, die Bereitstellung kinderfreundlicher Inhalte, die sich an wachsenden Fähigkeiten von Kindern orientieren, ihre Verletzlichkeit und Resilienz, Helplines und Hotlines, sowie die Rolle und Verantwortung von Unternehmen. Darüber hinaus werden die Staaten durch die Leitlinien aufgefordert, Kinder auch in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, um sicherzustellen, dass die nationalen politischen Strategien den tatsächlichen Entwicklungen im digitalen Umfeld entsprechen.
Diese Leitlinien sind von Interesse für ein sehr breites Publikum, von nationalen Behörden, fachlichen Expertinnen und Experten, der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Industrie bis hin zu Familien und Kindern selbst.
VORWORT EMPFEHLUNG CM/REC(2018)7 DES MINISTERKOMITEES AN DIE MITGLIEDSTAATEN ÜBER LEITLINIEN ZUR ACHTUNG, ZUM SCHUTZ UND ZUR VERWIRKLICHUNG DER RECHTE DES KINDES IM DIGITALEN UMFELD PRÄAMBEL LEITLINIEN ZUR ACHTUNG, ZUM SCHUTZ UND ZUR VERWIRKLICHUNG DER RECHTE DES KINDES IM DIGITALEN UMFELD 1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH 2. GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN UND RECHTE
2.1. Das Wohl des Kindes
2.2. Entwicklung der Fähigkeiten des Kindes
2.3. Das Recht auf Nichtdiskriminierung
2.4. Das Recht, gehört zu werden
2.5. Verpflichtung zur Einbindung anderer Akteure
3. HANDLUNGSPRINZIPIEN UND MASSNAHMEN ZUR ACHTUNG, ZUM SCHUTZ UND ZUR VERWIRKLICHUNG DER RECHTE DES KINDES IM DIGITALEN UMFELD
3.1. Zugang zum digitalen Umfeld
3.2. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
3.3. Teilnahme-, Spiel-, Versammlungs- und Vereinigungsrecht
3.4. Privatsphäre und Datenschutz
3.5. Das Recht auf Bildung
3.6. Das Recht auf Schutz und Sicherheit
3.7. Rechtsmittel
4. NATIONALE RAHMENBEDINGUNGEN
4.1. Rechtlicher Rahmen
4.2. Politische und institutionelle Rahmenbedingungen
4.3. Zusammenarbeit und Koordination auf nationaler Ebene
5. INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT UND KOORDINATION