Die Europäische Menschenrechtskonvention, ein internationales Übereinkommen des Europarats, wurde 1950 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegt. A 1. Juni 2010 wurde sie durch das Protokoll Nr. 14 geändert, die die langfristige Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch eine Optimierung der Filterung und Bearbeitung von Beschwerden zum Ziel hat.
Protokoll Nr. 16 zur Konvention ermöglicht den obersten Gerichten und Gerichtshöfen eines Vertragsstaates, den Gerichtshof um eine beratende Stellungnahme zu Grundsatzfragen der Interpretation oder Anwendung der in der Konvention verankerten Rechte und Freiheiten zu bitten. Protokoll Nr. 16 trat am 1. August 2018 in Bezug auf jene Staaten in Kraft, die dieses Protokoll unterzeichnet und ratifiziert haben.
Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Zusatzprotokoll
Protokoll Nr. 4
Protokoll Nr. 6
Protokoll Nr. 7
Protokoll Nr. 12
Protokoll Nr. 13
Protokoll Nr. 16