Die Europäische Menschenrechtskonvention, die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet wurde, war das erste Instrument, das den in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthaltenen Rechten Gestalt gab und ihnen verbindliche Wirkung verschaffte. Sie legt die absoluten Rechte fest, die kein Staat jemals verletzen darf, wie das Recht auf Leben oder das Verbot der Folter. Ferner schützt sie bestimmte Rechte und Freiheiten, die nur bei Bedarf durch Gesetz in demokratischen Gesellschaften beschränkt werden können, wie das Recht auf Freiheit und Sicherheit oder das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Der ursprüngliche Text der Konvention wurde durch Zusatzprotokolle um eine Reihe von Rechten ergänzt, insbesondere die Abschaffung der Todesstrafe, der Schutz des Eigentums, das Recht auf freie Wahlen oder die Bewegungsfreiheit.
Die Europäische Menschenrechtskonvention
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Rechtsprechung
Einfluss der Konvention
Die Konvention, ein modernes Instrument
Reformen des Konventionssystems
Anhang 1: Die Konvention kurz beschrieben
Anhang 2: Unterzeichnerstaaten der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheitens
Anhang 3: Schlüsseldaten
Anhang 4: Die Protokolle zur Konvention
Anhang 5: Übersicht über die Unterzeichnungen und Ratifizierungen der Europäischen Menschenrechtskonvention